Eingriffe in Natur und Landschaft -

hier kennen wir uns aus

Als Büro für Landschafts­planung erstellen wir für Sie, im Rahmen der Bauantrags­planung nach §35 BauGB (Bauen im Außenbereich), die von den Naturschutz­behörden geforderten naturschutz­fachlichen Unterlagen für die naturschutz­rechtliche Genehmigung.

Unsere Kernkompetenz liegt hier im Bereich Mobilfunk (Mastneubau).

Hier sind wir seit über 20 Jahren tätig, hier kennen wir uns aus.

über
00
Jahre Erfahrung!

Naturschutz und Landschaftsplanung

Naturschutz und Landschaftsplanung

Die durch Nutzungs­änderungen und Nutzungs­intensivierungen möglichen Beeinträchtigungen auf den Naturhaushalt, das sind Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie das Landschaftsbild, charakterisiert durch die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, sind abzuwägen und zu beurteilen.

Wir erstellen für Sie:
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Fachbeitrag Naturschutz
  • Eingriffs- und Ausgleichsplanung
  • Natura 2000 - Verträglichkeitsvorprüfung

Artenschutz

Artenschutz

Aufgrund der in §44 BNatSchG verankerten artenschutz­rechtlichen Verbots­vorschriften ist es erforderlich abzuwägen, ob artenschutz­rechtliche Zugriffs­verbote eine Umsetzung verhindern könnten. Hierbei sind die Auswirkungen auf die Schutzgebiete des Netz Natura 2000 (FFH- und Vogelschutz­gebiet) zu prüfen.

Diese Prüfung gilt allen Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie sämtlichen wildlebenden europäischen Vogelarten gemäß Artikel 1 der EU-Vogelschutz­richtlinie.

Wir erstellen für Sie:
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Spezielle artenschutz­rechtliche Prüfung (SaP)
  • SPA Verträglichkeitsprüfung
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Kontrolle von Gelände und Gehölze
Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns einfach unter 0173-633 14 80 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

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