Als Büro für Landschaftsplanung erstellen wir für Sie, im Rahmen der Bauantragsplanung nach §35 BauGB (Bauen im Außenbereich), die von den Naturschutzbehörden geforderten naturschutzfachlichen Unterlagen für die naturschutzrechtliche Genehmigung.
Unsere Kernkompetenz liegt hier im Bereich Mobilfunk (Mastneubau).
Hier sind wir seit über 20 Jahren tätig, hier kennen wir uns aus.
Die durch Nutzungsänderungen und Nutzungsintensivierungen möglichen Beeinträchtigungen auf den Naturhaushalt, das sind Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie das Landschaftsbild, charakterisiert durch die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, sind abzuwägen und zu beurteilen.
Aufgrund der in §44 BNatSchG verankerten artenschutzrechtlichen Verbotsvorschriften ist es erforderlich abzuwägen, ob artenschutzrechtliche Zugriffsverbote eine Umsetzung verhindern könnten. Hierbei sind die Auswirkungen auf die Schutzgebiete des Netz Natura 2000 (FFH- und Vogelschutzgebiet) zu prüfen.
Diese Prüfung gilt allen Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie sämtlichen wildlebenden europäischen Vogelarten gemäß Artikel 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Rufen Sie uns einfach unter 0173-633 14 80 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!